DIG Köln

A chinese lion statue

Brückenschlag nach Südostasien

 

Am 15. Mai 1950 wurde die Deutsch-Indonesische Gesellschaft e.V. in Köln gegründet, die erste und älteste dieser Gesellschaften in Deutschland. Seither wird gerade vom Rheinland aus der Brückenschlag nach Südostasien gepflegt. In jüngster Zeit ist kaum ein anderes Land der Region so in die Schlagzeilen geraten wie Indonesien. Die Welt verfolgt einen schmerzlichen und gewaltvollen Prozess mit ungewissem Ende: Indonesiens Ringen um eine staatliche Neuordnung.

Seit dem Sturz des Autokraten Suharto im März 1998 brechen lange Zeit repressiv zurückgedrängte Probleme auf, die die Grundfesten des Staates mit seinen 17.000 Inseln erschüttern. Mit der gegenwärtigen Präsidentin Megawati Soekarnoputri wird ein demokratischer Neuanfang versucht, dem jedoch eine Vielzahl von Problemen entgegenstehen.

Mehr als 50 Jahre Seit mehr als einem halben Jahrhundert versteht sich die Deutsch-Indonesische Gesellschaft Köln (DIG) als Mittler zwischen den beiden Ländern, ihren Menschen und Kulturen. Als die Gesellschaft 1950 ins Leben gerufen wurde, gab es noch keine diplomatischen Beziehungen zwischen der gerade unabhängig gewordenen Republik Indonesien und der ebenfalls jungen Bundesrepublik Deutschland. Es waren vor allem Dozenten der Universität Köln, die damals aus wissenschaftlichem Interesse eine Verbindung zu Südostasien knüpften. Die langjährige Geschäftsführerin der DIG, Frau Professor Dr. Irene Hilgers-Hesse, hat sich in besonderer Weise um die Vermittlung der indonesischen Sprache in Deutschland verdient gemacht.

Aus dem Kreis der DIG-Mitglieder sind zahlreiche Bücher und Publikationen zu Indonesien hervorgegangen. Mit Informationsveranstaltungen und Vorträgen, mit fachlich-wissenschaftlicher Beratung, mit der Förderung von Studienreisen und Diskussionsabenden, mit Ausstellungen und Aufführungen bietet die DIG Köln seit über einem halben Jahrhundert ein Forum der bileteralen Begegnung zweier unterschiedlicher Länder, die traditionell seit Jahrhunderten enge Beziehungen haben.

Jedermann kann Mitglied werden. Mit der von der DIG herausgegebenen Zeitschrift KITA liegt das einzige Periodikum vor, das sich im deutschsprachigen Raum ausschließlich mit Indonesien beschäftigt.



Präsidium der Deutsch-Indonesischen Gesellschaft e.V. Köln (1. April 2009)

1

Mohamad Arsad
Seit 1955 in Deutschland, BWL-Studium in Köln, 1963 bis 1995 Redakteur beim Indonesischen Programm der Deutschen Welle, Vizepräsident der DIG

arsad@dig-koeln.de


Dr. Helga Blazy
Dozentin an der Uni Köln, Psychologin, verantwortliche Redakteurin von KITA

blazy@dig-koeln.de


1

Peter Berkenkopf
Glas-Restaurator am Dom zu Köln, freier Maler, Buch-Illustrator u.a. für KITA

berkenkopf@dig-koeln.de


1

Dr. Hiltrud Cordes
Ethnologin, Dolmetscherin, Fotografin, Mitarbeit bei Dokumentarfilmen in Indonesien, Engagement für Meeresschildkröten (www.turtle-foundation.org), Redakteurin von KITA

cordes@dig-koeln.de


1

Mariana Kwa
Seit 30 Jahren in Deutschland, 1975 bis 2005 Redakteurin beim Indonesischen Programm der Deutschen Welle, Geschäftsführerin der DIG

kwa@dig-koeln.de


1

Dr. Hanns-Georg Löber
Abteilungsleiter bei den Carl Duisberg Centren

loeber@dig-koeln.de


1

Karl Mertes
Redakteur beim Westdeutschen Rundfunk, langjähriger Berater in Medienprojekten in Indonesien, Präsident der DIG

mertes@dig-koeln.de


Lydia Kieven

Lydia Kieven
Malaiologin, Studienreiseleiterin nach Indonesien, langjährige Forschungen
in javanischen hindu-buddhistischen Tempeln, Gamelanspielerin

kieven@dig-koeln.de


1

Rudolf Smend
Galerist, Batiksammler, Ausstellungsmacher

smend@dig-koeln.de

 

Satzung

§ 1 Name, Sitz

Die Gesellschaft führt den Namen Deutsch-Indonesische Gesellschaft e.V. und hat ihren Sitz in Köln


§ 2 Gesellschaftszweck, Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft bezweckt die Förderung der Beziehungen zwischen Deutschland und Indonesien vornehmlich im kulturellen Bereich, unter anderem durch öffentliche Veranstaltungen und die Herausgabe von Zeitschriften und Mitteilungsblättern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der vorstand; er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekanntzugeben. Der Austritt kann durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand bis zum 30. September eines jeden Kalenderjahres zum Jahresende erklärt werden.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein Mitglied aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Hierzu gehören insbesondere Verstöße gegen die Satzung und den Zweck der Gesellschaft. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitglieds, sowie durch den Ausschuss gem. § 4 der Satzung.


§ 4 Mitgliedsbeitrag

Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er kann in begründeten Fällen vom Vorstand herabgesetzt werden. Der Beitrag ist im Januar für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Wer länger als 12 Monate im Rückstand ist, kann durch Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden.


§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und dem Geschäftsführer. Daneben kann die Mitgliederversammlung weitere Vorstandmitglieder bestimmen. Die Vorstandsmitgieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Präsident vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.


§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal jährlich und zwar innerhalb des ersten Viertels des Jahres durch den Vorstand einberufen werden. Dies geschieht durch einen Brief, in dem die Tagesordnung angegeben und der spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Mitglieder versandt wird. Die Mitgliederversammlung muss auch dann einberufen werden, wenn 20 % der Mitglieder dieses unter Angabe des Grundes vom Vorstand schriftlich verlangen.
Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse über die Auflösung der Gesellschaft ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Über die Ergebnisse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll aufgenommen, welches vom Protokollführer und dem Präsidenten zu unterzeichnen ist.


§ 7 Auflösung der Gesellschaft

Für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks fällt das gesamte Gesellschaftsvermögen der Universität Köln zu, die es für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung verwenden soll.

Köln, den 19.04.1996

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Spezial: 60 Jahre DIG

Im Mai 1950 ist in Köln die erste Deutsch-Indonesische Gesellschaft gegründet worden. Die Länder konnten schon damals auf eine lange Tradition wechselseitiger Beziehungen zurückblicken. mehr

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