Tipps - Ihr Recht auf Reisen

 

Probleme vor der Reise

Chancen bei Konkurs des Reisebüros
Es kann passieren, das Ihr Reisebüro, bei dem Sie kurz vor Antritt der Reise bezahlt haben Konkurs anmeldet. Hat das Reisebüro dann das Geld noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet werden Sie evtl. die Reiseunterlagen nicht bekommen.
Bezahlen Sie deshalb, wenn möglich, immer beim Reiseveranstalter direkt!

Reise gewonnen!

Immer wieder gewinnen Leute bei Preisausschreiben Reisen, z.B. nach Italien mit dem Bus 1 Woche. Für die Person die die Reise gewonnen hat, ist die Reise kostenfrei, will aber ein Partner o.ä. mitfahren, muss er den vollen Reisepreis bezahlen, der meist überhöht ist. Fährt man alleine, kommt zur kostenlosen Reise meist ein Einzelzimmerzuschlag oder man teilt sich das Zimmer mit fremden Personen.
So eine gewonnene Reise kann also teurer sein als eine aus dem Katalog gebuchte Reise.

Änderungs- und Mängelankündigungen des Veranstalters
Manchmal wird einem Reisegast kurz vor Antritt der Reise mitgeteilt, das am Urlaubsort Baulärm auftritt, das Sporteinrichtungen nicht benutzbar sind, sich die Flugroute ändert oder das Hotel nicht beziehbar ist und Sie auf eine andere Unterkunft ausweichen müssen.
Bei Baulärm o.ä. müssen Sie sich bei Ihrem Reiseleiter im Urlaubsort beschweren und später beim Reiseveranstalter Preisminderungen fordern, oder Sie setzen dem Reiseveranstalter eine Frist innerhalb der Ihnen ein vergleichbares Angebot in einem anderen Hotel oder Ort machen soll. Wenn Sie Glück haben ist der Baulärm aber vielleicht gar nicht zu hören.
Ein Ersatzhotel sollte am gleichen Ort, in vergleichbarer Lage sein und den gebuchten Standard haben. Diese Änderungen sind durch den Reiseveranstalter möglich, eine Reisepreisminderung gibt es aber in einigen Fällen auch schon. Sollte sich an Ort, Lage oder Standard etwas ändern, sollten Sie auf jeden Fall eine Reisepreisminderung fordern.

Preisänderungen
Liegen zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt weniger als 4 Monate, ist eine Reisepreiserhöhung unzulässig, egal welchen Gründe der Reiseveranstalter angibt.
Liegt der Zeitraum über 4 Monate, sind Reisepreiserhöhungen möglich, wenn sich die Beförderungskosten ändern, wenn sich die Flughafen o.a. Gebühren sich erhöhen oder sich die Wechselkurse ändern. Das Recht auf Reisepreisänderung muß im Kleingedruckten des Reisevertrages stehen.
Ab dem 20. Tag vor Reisebeginn darf eine Reisepreisänderung mehr stattfinden.
Sollten Sie trotzdem eine Reisepreiserhöhung vom Reiseveranstalter bekommen, bezahlen Sie diese Rechnung unter Vorbehalt und teilen Sie dem Reiseveranstalter mit, das Sie den Betrag nach Urlaubende zurückfordern werden, so kann Ihrem Urlaub nichts passieren.

Änderungen der Flugtermine

Sollten sich die Flugtermine so ändern, das mehr als der erste bzw. der letzte Tag für die An- bzw. Abreise gebraucht werden, ist das eine erhebliche Änderung und Sie können eine Reisekostenminderung fordern. Bis zu 4 Stunden Verspätung des Abfluges müssen Sie hinnehmen, ohne das Sie einen Ausgleich dafür bekommen.

Höhere Gewalt

Wenn es in oder an Ihrem Reiseziel einen Fall von Höherer Gewalt gibt, wie z.B. einen Vulkanausbruch, einen Fall, den Sie und der Reiseveranstalter nicht voraussehen konnten, der Ihre Reise erheblich erschweren oder beeinträchtigen würde, können Sie und der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. War der Fall aber zum Buchungszeitpunkt schon absehbar, z.B. Unruhen, werden Sie den Vertrag kaum kündigen können. Die Hälfte der Kosten, die dem Reiseveranstalter bei Kündigung des Vertrages entstehen, müssen von Ihnen übernommen werden.Probleme während der Reise

Fehlendes Visum oder Reisepass

Hat der Reiseveranstalter Sie nicht darauf hingewiesen, das Sie ein Visum oder Reispass für die Einreise benötigen, können Sie versuchen über die deutsche Botschaft per Telefon die Sache zu klären und durchgelassen zu werden.
Sie haben dann Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter.

Überbuchung des Flugzeugs
Es kann passieren, durch Computerfehler, das Ihr Flugzeug überbucht wird, also mehr Passagiere aufnehmen soll als es Platz hat.
Sie sollten dann sofort Ihren Reiseveranstalter informieren und ihm eine sehr kurze Frist, ca. 2 Stunden, setzen. Sollen Sie lt. Reiseveranstalter erst in drei Tagen fliegen, können Sie eine Linienmaschine besteigen und die Kosten dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen. Zusätzlich können Sie eine Reisepreisminderung verlangen.

Wechsel der Fluglinie und Zwischenlandung

Sollten die Fluggesellschaft einen andere als die im Reiseprospekt angegebene sein, haben Sie Minderungsansprüche, außer der Veranstalter hat sich die Möglichkeit des Wechsels der Fluggesellschaft ausdrücklich freigehalten.
Bei Zwischenlandungen haben Sie keinen Anspruch auf Reisepreisminderung, außer Sie haben einen Non-Stop-Flug gebucht, bei Direktflügen gibt es oft Zwischenlandungen.

Das Gepäck macht an einem anderen Ort Urlaub als Sie

Landet das Gepäck an einem anderen Ort als Sie, können Sie für jeden Verspätungstag eine Reisepreisminderung geltend machen. Taucht Ihr Gepäck nicht mehr auf, bekommen Sie auch noch Schadensersatz. Am Urlaubsort können Sie sich dann Ersatz beschaffen, in gleicher Qualität aber nicht Menge.Ärger am UrlaubsortImmer sofort bei dem Reiseleiter reklamieren und bestätigen lassen.
Setzen Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel oder Ersatz. Machen Sie Fotos, sichern Beweise, z.B. von einer Baustelle am Hotel. Sie sollten immer die Prospektseite Ihres Hotels dabei haben, um Mängel und nicht vorhandene Ausstattungen erkennen zu können.

Mängel beim Transport zum Hotel

Sollte am Flughafen kein Hotelbus auf Sie warten und Sie sehen auch keinen Reiseleiter der für Sie zuständig ist, können Sie sich ein Taxi auf Kosten des Reiseveranstalters rufen, außer im Katalog steht ausdrücklich, das der Transfer ausgeschlossen ist.
Sollte das Ganze mehre Stunden in Anspruch nehmen, haben Sie auch noch Minderungsansprüche.

Mängel bei der Unterkunft

Nicht nur Flüge sondern auch Hotelzimmer können überbucht sein. Meistens bekommen Sie gleichwertigen Ersatz, den Sie nach genauer Prüfung auch annehmen sollten.
Liegt das Hotel in einer anderen Lage z.B. Innenstadt statt Strand, bekommen Sie evtl. eine ReisepreisminderungFür Feuchtigkeit oder Ungeziefer im Hotelzimmer gibt es hohe Reisepreisminderungen, Sie müssen sich nur alles vom Reiseleiter bestätigen lassen. Wenn Sie Seeblick gebucht habe, aber nur einen Hinterhof von Ihrem Hotelzimmer aus sehen, habe Sie Anspruch auf Reisepreisminderung.
Versuchen Sie aber im Hotel ein anderes Zimmer zu bekommen.Es kommt schon mal vor, das Sie mitten in Ihrem Urlaub in ein anderes, gleichwertiges Zimmer umziehen sollen. Sie sollten dann sofort mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und mit Reisepreisminderung drohen.

Reklamation beim Essen
Essensreklamationen müssen gravierend sein und eine Reisepreisminderung zu rechtfertigen, das Essen in anderen Ländern ist eben anders. Wenn es aber statt dem gebuchten Frühstücksbuffet nur Weißbrot mit Marmelade gibt oder bei der gebuchten Halbpension nur kalte Speisen gibt, gibts Geld zurück.
Schlechte Tischmanieren der anderen Reisegäste geben leider keinen Anlass zu einer Reisepreisminderung.

Lärm

Bei Lärm nach Mitternacht haben Sie Ansprüche auf Reisepreisminderung, auch, wenn im Katalog etwas von lautem Nachtleben steht, das gilt nur bis Mitternacht.
Baustellenlärm müssen Sie ebenso wenig hinnehmen wie das stündliche ertönen einer Eisenbahnhupe oder in der Nähe eines Flughafens, wenn dies nicht im Katalog steht, tieffliegende Flugzeuge. Lassen Sie sich alles vom Reiseleiter bestätigen und tauschen Sie Adressen von mitbetroffenen Reisegästen.
Sollte der Baulärm so stark sein, das Sie sich nicht erholen können, haben Sie Anspruch auf vertane Urlaubszeit.

Mängel an den Sportanlagen

Fehlende oder defekte Sportanlagen, die im Katalog versprochen worden sind, führen auch zu einer Reisepreisminderung, aber nur, wenn Sie auch in der Lage gewesen wären den Sport auch zu betreiben.

Strandprobleme

Wenn Sie am Urlaubsort eintreffen und dann feststellen, das Sie wegen einer Algenpest den Strand und das Meer nicht benutzen können, können Sie den Reisevertrag wegen nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt kündigen, das gilt auch für einen Tankerunfall und einem deshalb ölverseuchten Strand.
Wenn der im Reiseprospekt beschriebene, flach abfallende, Sandstrand am Urlaubsort dann ein steil abfallender Kieselstrand ist, der für z.B. für Nichtschwimmer nicht geeignet ist, können Sie Minderungsansprüche geltend machen.Pleite des Reiseveranstalters

Das Hotel

Das Hotel kann von Ihnen die Bezahlung der erbrachten Leistungen verlangen, die Sie auch übernehmen müssen oder Sie reisen ab. Wenn Sie vom Reiseveranstalter einen Sicherungsschein erhalten haben, den bekommen Sie normalerweise bei jedem Reiseveranstalter mit den Reiseunterlagen, können Sie die weiteren Ausgaben bei der dort angegebenen Versicherung geltend machen und bekommen Ihr Geld zurück, so das Sie die Reise nur einmal bezahlen müssen.

Der Rückflug

Es kann passieren, das die Fluggesellschaft Sie nicht mit zurück nehmen will, wegen der Pleite Ihres Reiseveranstalters. Reisen Sie mit einer deutschen Fluggesellschaft, muss diese Gesellschaft Sie nach Hause fliegen, ohne, das Sie einen Pfennig bezahlen. Wollte Sie aber Ihr Reiseveranstalter mit einer billigeren, ausländischen Fluglinie befördern, müssen Sie das Flugticket noch einmal bezahlen, den Preis bekommen Sie später von der Insolvenzschutzversicherung zurück.Sollte Ihr Rückflug normalerweise am Nachmittag sein und der Reiseveranstalter teilt Ihnen zwei Tage vor der Abreise mit, das Ihr Flug schon früh morgens geht, haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung, meist pauschal 75,- Euro, da der Erholungswert des letzten Tages vermindert ist. Grundsätzlich müssen Sie aber den ersten und den letzten Tag für An- und Abreise einplanen.

Ankunft auf einem anderen Flughafen

Der Reiseveranstalter hat sich verpflichtet Sie zum Abflugort zurück zu bringen. Landet das Flugzeug, z.B. wegen schlechtem Wetter, in Frankfurt statt Düsseldorf, müssen Sie auf Kosten des Reiseveranstalters mit dem Zug oder Bus nach Düsseldorf fahren. Mit dem Taxi dürfen Sie nur fahren, wenn es keine andere Möglichkeit gegeben hätte oder Sie die Fahrt selbst bezahlen wollen.

Verlust der Flugscheine

Der Verlust der Flugscheine ist kein so großes Problem, wenn
Sie auf der Passagierliste stehen und evtl. auch noch eine Kopie des Scheines haben. Sprechen Sie einfach mit dem Bodenpersonal Ihrer Fluggesellschaft.

Verzögerung der Rückreise
Vor allem bei Schiffsreisen kann es passieren, das sich Ihre Rückankunft um 1 - 2 Tage verzögert. Sie bekommen dann eine Reisepreisminderung, falls Sie weiteren Urlaub nehmen müssen, bekommen Sie meist pauschal 50,- Euro für jeden Tag, den Sie mehr nehmen müssen.Probleme nach der Reise

Wichtige Fristen

Alle Ansprüche müssen Sie spätestens einen Monat nach Reiseende geltend gemacht haben. Voraussetzung für eine Teilrückzahlung Ihres Reisepreises ist die Bestätigung der Mängel durch Reiseleiter oder Reiseveranstalter vor Ort, bzw. Fluglinie.
Die Ansprüche sollten Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein versenden. Zur Not können Sie am letzten Tag aber auch noch anrufen.Ihre Ansprüche verjähren nach 6 Monaten, innerhalb der Zeit muss die Rückzahlung abgewickelt sein, sonst kann es passieren, das Sie nichts zurück bekommen. Falls der Reiseveranstalter sich nicht innerhalb einiger Tage oder weniger Wochen meldet, schicken Sie ruhig ein Erinnerungsschreiben per Post und gehen Sie zur kostenlosen Verbraucherzentrale, die Ihnen weiterhelfen kann. Wenn alles gut geht bekommen Sie nach einigen Wochen einen Verrechnungsscheck. Wenn Sie den Scheck einlösen, erkennen Sie damit die Höhe der Reisepreisminderung an. Sie können aber meist noch etwas mehr Geld bekommen. Schreiben Sie einfach noch mal an den Reiseveranstalter, bedanken sich für den Scheck und erklären, das Sie zufrieden wären, wenn Sie noch einen Scheck über z.B. 75,- Euro bekommen würden, dann würden Sie im nächsten Jahr sicher auch wieder beim gleichen Reiseveranstalter buchen, Sie werden sicher den Scheck erhalten!
Auf Gutscheine, die einige Reiseveranstalter als Reisepreisminderung anbieten brauchen Sie sich nicht einzulassen, Sie können evtl. aber auch handeln, wenn Sie z.B. noch mal bei dem Reiseveranstalter buchen wollen, können Sie vielleicht einen Gutschein mit einem höheren Betrag aushandeln als den den Sie in bar per Scheck bekommen hätten.

Katalogsprache

Hier wird erklärt, was z.B. "nahe am Meer" oder "Hotel mit vielen Stammgästen" wirklich bedeutet. ...aufstrebende Gegend heißt:
Diese Urlaubsorte sind meist noch etwas unterentwickelt, einschließlich vieler Baustellen....neueröffnetes Hotel heißt:
Möglicherweise sind einige Kleinigkeiten noch nicht fertig, es kann also sein, das noch Bauarbeiter am Hotel sind. Baulärm brauchen Sie aber deshalb nicht hinnehmen....direkt am Meer heißt:
Das Hotel muss nicht direkt am Strand liegen, auch ein Hafen liegt direkt am Meer....zur Meerseite hin heißt:
Das Meer kann durch Häuser o.ä. versperrt sein, Sie werden keinen direkten Meerblick haben....Zimmer mit Meerblick heißt:
Das Zimmer muss sich nicht direkt am Meer befinden, nur sehen müssen Sie es können....keine ausgesprochene Badeinsel heißt:
Es wird wohl keinen Strand geben, eher Klippen, über die Sie ans Meer kommen....naturbelassener Strand heißt:
Der Strand ist wahrscheinlich ungepflegt, nicht fein sonden mit Kieselsteinen durchsetzt, manchmal sogar mit Müll....zum Hauptstrand 2000m heißt:
Die Entfernungsangeben runden Sie besser auf, 2000m dauern zu Fuß ca. 30min....das Meer ist über Treppen erreichbar heißt:
Das Hotel liegt wahrscheinlich auf einer hohen Klippe....lebhaft, fröhlich heißt:
Hier gibt jede Menge Touristenrummel!...internationale Atmosphäre heißt:
Sie müssen, außer in einem Fünf-Sterne-Hotel, mit alkoholisierten Touristen rechnen, die sich lautstark amüsieren möchten....Idylle in ruhiger Lage heißt:
Das Hotel liegt wohl sehr einsam und abgeschieden....etwas außerhalb des Ortes heißt:
Zum nächsten Dorf werden Sie wohl länger unterwegs sein....relativ ruhig inmitten der Altstadt heißt:
Am Tag ruhig, nacht wohl sehr laut....im Zentrum heißt:
Lärmbelästigung wird es wohl genug geben, meist kein ruhiger Urlaub....auch beliebtes Konferenzhotel heißt:
Die Bar und der Alkoholschrank sind gut besucht, nach den Konferenzen....verkehrsgünstige Lage heißt:
Das Hotel könnte an einer Hauptverkehrsstraße liegen, da bekommen Sie genug Straßenlärm zu hören....in der Nähe des Flughafens heißt:
Ihr Hotel wird in der Einflugschneise des Fulghafens liegen, Sie können die Flugzeuge nach Ihrem Urlaub wahrscheinlich am Fahrwerk den Fluglinien zuteilen. Nicht in alles Ländern gibt es Nachtflugverbote wie in Deutschland....das teilweise renovierte Hotel heißt:
Es kann sein, das Sie in einem Zimmer wohnen, das noch nicht renoviert wurde und Bauarbeiter die gerade den Rest des Hotels renovieren werden Sie auch zu sehen bekommen....Strandpromenade heißt:
Die Promenade könnte auch eine Küstenstraße mit Durchgangsverkehr sein....im griechischen Stil heißt:
Ihr Zimmer wird kalt und nüchtern sein....familiäre Atmosphäre heißt:
So wird meist ein Hotel beschrieben, dessen Service und Komfort nicht besonders viel zu bieten hat....legere Atmosphäre heißt:
Beim Essen und im Hotel wird nicht so genau auf die Kleiderordnung geguckt, es kann passieren, das Ihr Tischnachbar in Badehose beim Essen sitzt....Haus mit vielen Stammgästen heißt:
Das Hotel muss deshalb nicht besonders gut sein, das Benehmen der Gäste wird wohl zu wünschen übrig lassen, es kann sein, das sich einige Stammgäste benehmen wie zu Hause....unaufdringlicher Service heißt:
Die Bedienung kann etwas länger dauern....kinderfreundliches Haus heißt:
Kinder sind oft laut und Kinder wird es in so einem Hotel sicher geben....sauber und zweckmäßig heißt:
Komfort kann man nicht erwarten, eben nur Sauberkeit und Zweckmäßigkeit....zweckmäßig eingerichtete Zimmer heißt:
Hier müssen Sie genügsam sein, das ist kein Luxushotel....beheizbarer Swimmingpool heißt:
Das Wasser ist beheizbar, die Heizung muss deshalb aber nicht auch angeschaltet sein....die Anlage ist besonders für junge Leute geeignet heißt:
Ein etwas unruhiges Hotel durch viele junge Gäste....die Sportanlagen sind nicht für Profis geeignet heißt:
Sie sollten beim Sport anspruchslos sein, die Sportanlagen werden nicht auf dem neusten Stand sein.

Frankfurter Tabelle

In der Frankfurter Tabelle werden die Prozentzahlen der Reisepreisminderung angegeben, nach denen sich die Richter richten. Hier die Tabelle
Alle Angaben ohne Gewähr!